Wissenswertes über tieffrequenten Schall – DIN 45680
Messungen und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft – DIN 45680
Das Ohr des Menschen ist in der Lage, Schall mit Frequenzen zwischen ungefähr 15
Hertz und 20 000 Hertz wahrzunehmen. Die Einheit der Frequenz ist das Hertz (Hz),
wobei ein Hertz einer Schwingung pro Sekunde entspricht. Niedrige Frequenzen
(kleiner Zahlenwert) entsprechen tiefen Tönen; je größer die Frequenz, desto höher
der Ton.
Schall wird als tieffrequent bezeichnet, wenn seine vorherrschenden Energieanteile
im Frequenzbereich unter 90 Hz liegen.
Schallwellen sind geringfügige, periodische Luftdruckschwankungen bzw. Schwin-
gungen, die sich in der Luft ausbreiten. Schwingungen mit niedriger Frequenz haben
eine große Wellenlänge, hochfrequente Schwingungen haben kurze Wellenlängen.
Z.B. hat ein Ton von 20 Hz in Luft eine Wellenlänge von 17 m, ein Ton von 50 Hz
eine Wellenlänge von 6,80 m, ein Ton von 100 Hz eine Wellenlänge von 3,40 m. Ein
1000 Hz-Ton hat eine Wellenlänge von 34 cm, einer Frequenz von 20 000 Hz ent-
spricht eine Wellenlänge vom 1,7 cm.
Bei der Ausbreitung der Schallwellen im Freien bewirken Luft- und Bodenabsorption
eine erhebliche Pegelabnahme des hochfrequenten Schalls in großen Entfernungen
von der Schallquelle. Geräusche bei tiefen Frequenzen können sich jedoch auch ü-
ber große Entfernungen kilometerweit nahezu ungehindert ausbreiten. Hindernisse,
die klein sind gegenüber der Wellenlänge, können Schallwellen nicht wirkungsvoll
abschirmen. Je größer die Wellenlänge und je kleiner das Hindernis, desto geringer
ist dessen abschirmende Wirkung.
Wahrnehmung und Wirkungen
Tieffrequente Geräuschemissionen führen in der Nachbarschaft vielfach auch dann
zu Klagen und Beschwerden, wenn die anzuwendenden Beurteilungskriterien nach
den eingeführten Regelwerken (z.B. TA Lärm) eingehalten sind.
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter
Geräusche deutlich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- oder hochfrequenter,
schmal- oder breitbandiger Geräusche abweichen.
Im Frequenzbereich unter 20 Hz (Infraschall)
- besteht keine ausgeprägte Hörempfindung mehr, weil die Tonhöhenempfindung fehlt. Jedoch ist Infraschall – im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung – nicht prinzipiell unhörbar! Die Hörschwelle wurde bis herab zu etwa 1 Hz gemessen. Überschwellige Immissionen werden überwiegend als Pulsationen und Vibrationen wahrgenommen.
- Die Betroffenen spüren einen Ohrendruck und klagen vielfach über Unsicherheits- und Angstgefühle. Als spezielle Wirkung ist bei Infraschall eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt.
- Sekundäreffekte sind häufig Ursache starker Belästigungen (Rütteln von Fenstern und Türen oder Gläserklirren, spürbare Vibrationen von Gebäudeteilen und Gegenständen).
Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz
- sind die Geräusche bei entsprechenden Pegeln hörbar, jedoch ist die Tonhöhenempfindung nur sehr schwach ausgeprägt. Vielfach sind Schwebungen wahrzunehmen.
- Die Betroffenen klagen oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das auf die Dauer als unerträglich beurteilt wird und das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschemissionen zu starken Belästigungen führt.
- Wie im Infraschallbereich können Sekundäreffekte auftreten, die Belästigungen hervorrufen.
Im Frequenzbereich ab 60 Hz
- findet der Übergang zu normalen Tonhöhen- und Geräuschempfindungen statt.
- Die Geräusche sind besonders belästigend, wenn sie tonhaltig sind.
- Sekundäreffekte sind unbedeutend.
Im Wohnbereich können tieffrequente Geräusche insbesondere zu Zeiten, wenn
andere Geräuschbelastungen niedrig sind, schon dann zu erheblichen Belästigungen
führen, wenn sie gerade wahrgenommen werden.
Quelle: Umweltbundesamt DE
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/infraschall.pdf
